Im Kampf gegen Covid-19 müssen Flugreisende sich auf neue Regelungen einstellen. So müssen etwa Passagiere von Lufthansa oder Condor auf allen Flügen Gesichtsmasken tragen. Auch in einigen Terminals ist der Mund-Nasen-Schutz Pflicht.
Ein Mund-Nasen-Schutz muss bis zunächst 31. August an Bord von allen Maschinen des Lufthansa-Konzerns getragen werden. Dazu zählen auch die Fluggesellschaften Swiss, Austrian Airlines, Eurowings und Brussels Airlines. Im Flugzeug ist der Bordverkauf eingestellt und der Bordservice in allen Klassen verringert. Alle Toiletten sind mit Desinfektionsseifen ausgestattet.
Auch Fluggäste des Ferienfliegers Condor müssen während des Fluges einen selbst mitgebrachten Mund-Nasen-Schutz tragen. Auf den Toiletten sind zusätzlich zu den Seifenspendern keine Desinfektionsmittel geplant. Der Bordservice ist eingeschränkt.
Die irische Fluglinie Ryanair verlangt nach eigenen Angaben keinen Mund-Nasen-Schutz. Diesen trägt ab 1. Juni nur die Kabinenbesatzung Bord der Flugzeuge. Ryanair fordert die Passagiere lediglich dazu auf, sich regelmäßig die Hände zu waschen und in den Flughafenterminals Handdesinfektionsmittel zu benutzen. Es gibt einen begrenzten Bordservice mit verpackten Snacks und Getränken.
Eine einheitliche Anordnung zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in den deutschen Flugterminals gibt es derzeit nicht. Bislang haben dies nur die Länder Berlin, Bremen, Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen für den gesamten Flughafen angeordnet. In den übrigen Ländern herrscht bislang nur ein Gebot beziehungsweise eine Tragepflicht an den Punkten Luftsicherheitskontrolle und Gepäckrückgabe.
Passagiere, die ohne Gesichtsmaske ihren Lufthansa-Flug antreten wollen, könnten Probleme bekommen, so die ADAC Juristen: „Den Fluglinien steht es im Rahmen ihres Hausrechts frei, eine entsprechende Vorgabe an Bord ihrer eigenen Flugzeuge zu erlassen. Wird Fluggästen, die keine Maske tragen, die Beförderung verweigert, so stehen diesen Ansprüche zu, wenn die Beförderungsverweigerung unberechtigt erfolgte.“
Im Streitfall müsse ein Gericht klären, ob die von der Airline angeordnete Pflicht zum Tragen eines Schutzes zur Aufrechterhaltung der Sicherheit an Bord gerechtfertigt war. Der Gesetzgeber schreibt derzeit in Deutschland eine Maskenpflicht nur im Einzelhandel und dem ÖPNV vor.
Ab Juni will die Lufthansa wieder rund doppelt so viele Flugzeuge einsetzen wie bislang. Die dann 160 Jets sollen Gäste zu 106 Zielen im In-und Auslandbringen. Bis Ende Mai werden weltweit nur 32 Ziele angeflogen. Unter den wieder aufgenommenen Verbindungen sind wichtige touristische Ziele in Europa wie Kreta, Mallorca, Sylt oder Rostock.
Die Lufthansa-Tochter Eurowings schickt gleich von fünf deutschen Flughäfen Urlauberjets nach Mallorca, auch weitere Europaziele sollen bereits im Laufe des Mai hinzukommen. Auch dann werden allerdings immer noch rund 600 Flugzeuge der Gruppe ungenutzt am Boden stehen.
Der staatlich gerettete Ferienflieger Condor hebt mit Beginn der Sommerferienzeit am 25. Juni wieder zu mehr Ferienzielen ab. Das Flugprogramm soll auf rund 40 Prozent des ursprünglich geplanten Verkehrs hochgefahren werden. Momentan fliegt Condor touristische Flüge von Frankfurt nach Mallorca, Teneriffa und Gran Canaria. Ab Mitte Juni sollen die zusätzlichen Abflughäfen Düsseldorf, München und Hamburg, am 25. Juni noch Hannover, Stuttgart, Leipzig-Halle und Berlin-Schönefeld hinzukommen.
Ryanair verlängert seinen eingeschränkten Flugplan bis 20. Juni. Ab 1. Juli sollen 40 Prozent der üblichen Verbindungen wieder verfügbar sein.
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